Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der HTH HANDEL GmbH

für den Verkauf von bebauten Grundstücken

§ 1 Geltungsbereich

HTH HANDEL GmbH An der Pfarre 5 49152 Bad Essen Deutschland
– nachfolgend „Verkäufer“ –
und dem Erwerber – nachfolgend „Käufer“.
(2) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf eines bereits fertiggestellten Wohnhauses in SIP-Bauweise einschließlich des dazugehörigen Grundstücks.
(3) Abweichende Bedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Vertragsgegenstand ist das im notariellen Kaufvertrag näher bezeichnete Grundstück einschließlich des darauf errichteten Wohngebäudes sowie sämtlicher wesentlicher Bestandteile und Zubehör.
(2) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind ausschließlich die Regelungen im notariellen Kaufvertrag.
(3) Exposés, Visualisierungen, Pläne, Flächenangaben und Werbematerialien dienen der Information und stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar, sofern sie nicht ausdrücklich im notariellen Vertrag vereinbart werden.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Verkauf von Grundstücken erfolgt ausschließlich durch notarielle Beurkundung gemäß § 311b BGB des Bürgerliches Gesetzbuch.
(2) Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Ein rechtswirksamer Vertrag kommt erst mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrages zustande.

§ 4 Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis ergibt sich aus dem notariellen Kaufvertrag.
(2) Die Fälligkeit des Kaufpreises richtet sich nach den im notariellen Vertrag vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere nach:● Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Käufers,● Vorliegen etwa erforderlicher Genehmigungen,● Sicherstellung der lastenfreien Eigentumsübertragung, soweit vereinbart.
(3) Die Eigentumsumschreibung erfolgt nach vollständiger Kaufpreiszahlung durch Eintragung im Grundbuch.

§ 5 Übergabe und Nutzen-Lasten-Wechsel

(1) Die Übergabe des Kaufobjekts erfolgt zu dem im notariellen Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt.
(2) Mit Übergabe gehen Besitz, Nutzen, Lasten sowie die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 6 Sachmängelhaftung

(1) Für Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des Bürgerliches Gesetzbuch.
(2) Handelt es sich um einen Neubau, beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche fünf Jahre gemäß § 634a BGB.
(3) Bei Verkauf eines bereits fertiggestellten Gebäudes kann im notariellen Kaufvertrag ein zulässiger Haftungsausschluss vereinbart werden, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Eine Haftung für normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder Veränderungen durch Dritte ist ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 8 Rücktritt

(1) Rücktrittsrechte richten sich ausschließlich nach den gesetzlichen Vorschriften sowie den Bestimmungen des notariellen Kaufvertrages.
(2) Ein Widerrufsrecht besteht bei notariell beurkundeten Grundstückskaufverträgen grundsätzlich nicht.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.